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542p CH-LU

§ 20 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Masterverfahren

Masterverfahren und Studienabschluss
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§ 20 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Masterverfahren

1. Die Durchführung des Masterverfahrens richtet sich nach Artikel 3 der Kooperationsvereinbarung.

2. Die Begutachtung der Masterarbeit erfolgt durch eine Gutachterin oder einen Gutachter der Universität Luzern und eine Gutachterin oder einen Gutachter der Carleton University. Die Gutachterin oder der Gutachter der Heimuniversität gilt als Erstgutachterin bzw. als Erstgutachter.

3. Als Gutachterinnen und Gutachter der Universität Luzern kommen prüfungsberechtigte Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten der Fakultät mit Habilitation oder äquivalentem Abschluss in Frage. Die Gutachterinnen und Gutachter der Carleton University werden nach den dortigen Regelungen festgelegt.

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