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542p CH-LU

§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Rechtsverweis

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Rechtsverweis

1. Für Studierende des Dual Degree gelten die in der Kooperationsvereinbarung genannten Reglemente beider Partneruniversitäten.

2. Soweit die Studienordnung des Dual Degree und die Wegleitung zum Dual Degree darüber hinaus keine besonderen Bestimmungen enthalten, kommen für Studierende mit der Universität Luzern als Heimuniversität die Bestimmungen der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern sinngemäss zur Anwendung.

3. Im Fall von Konflikten zwischen Bestimmungen der Partneruniversitäten wird gemäss den in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Verfahren und Zuständigkeiten vorgegangen.

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