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CH-LU
§ 17 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Unkorrektheiten bei Prüfungen
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 17 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Unkorrektheiten bei Prüfungen
1. Es ist insbesondere unzulässig, während einer Prüfung
a. andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitzuführen und zu verwenden,
b. fremde Hilfe anzunehmen,
c. mit anderen Personen Informationen auszutauschen,
d. die Ruhe im Raum zu stören.
2. Unkorrektheiten haben das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.