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CH-LU
§ 16 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Studienausschluss
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 16 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Studienausschluss
1. Die Anzahl der Credits für Studienleistungen, die im Wiederholungsversuch nicht bestanden wurden oder aufgrund von Handlungen, die unter § 15 fallen, als nicht bestanden gewertet wurden, darf die Summe von 7 nicht übersteigen. Andernfalls erfolgt der endgültige Ausschluss aus der betreffenden Studienrichtung bzw. dem betreffenden Studiengang.
2. Weitere Gründe für einen Studienausschluss sind in § 19 geregelt.