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CH-LU
§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Bewertungen
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Bewertungen
1. Prüfungen, benotete Lehrveranstaltungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet. Bei benoteten Lehrveranstaltungen ist eine Gesamtnote für die erbrachten Leistungen zu vergeben.
2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen
6: ausgezeichnet
5,5: sehr gut
5: gut
4,5: befriedigend
4: genügend
3: ungenügend
2: schwach
1: sehr schwach
3. Unbenotete Lehrveranstaltungen werden mit den Prädikaten «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.