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542p CH-LU

§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» - Leistungsnachweise

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für den Dual-Degree-Masterstudiengang «Master of Arts in Politikwissenschaft» · Leistungsnachweise

1. Studierende erhalten für erfolgreich erbrachte Studienleistungen einen Leistungsnachweis.

2. Leistungsnachweise enthalten den Titel der Lehrveranstaltung oder schriftlichen Arbeit sowie die Anzahl der erworbenen Credits und das Ergebnis einer allfälligen Prüfung oder schriftlichen Arbeit.

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