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§ 7 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Lehrkörper
Weitere Regelungen
§ 7 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Lehrkörper
1. Der Lehrkörper setzt sich zusammen aus Dozentinnen und Dozenten der Universität Luzern, vornehmlich der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät, sowie aus beigezogenen Dozentinnen und Dozenten, die an anderen Universitäten und Hochschulen oder in der Praxis tätig sind. Die Studienleitung ist für die Auswahl des Lehrkörpers verantwortlich, die nach wissenschaftlichen und didaktischen Kriterien erfolgt.
2. Der Lehrkörper wird für seine Tätigkeit separat entschädigt. Der Honoraransatz ist einheitlich und wird von der Studienleitung festgelegt.
3. Für Dozentinnen und Dozenten der Universität Luzern besteht keine Verpflichtung und kein Anspruch zur Mitwirkung am Studiengang.
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Gegenstand und Geltungsbereich
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