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542o CH-LU

§ 6 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bestehen des Studiengangs

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§ 6 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bestehen des Studiengangs

1. Der Weiterbildungsstudiengang ist bestanden, wenn die erforderlichen ECTS-Punkte vorhanden sind, die Masterarbeit bestanden und der Notendurchschnitt nicht weniger als 4.0 beträgt.

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