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542o CH-LU

§ 5 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Module und schriftliche Arbeiten

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§ 5 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Module und schriftliche Arbeiten

1. Die Module sind erfolgreich absolviert durch bestätigte Teilnahme am Unterricht und den jeweils geforderten Leistungsnachweis. Für die Leistungsnachweise werden die Wertungen «bestanden» oder «nicht bestanden» erteilt. Zudem müssen 80 Prozent des erforderlichen Präsenzunterrichts besucht werden. Absenzen, die über 20 Prozent der Präsenzzeiten hinausgehen, müssen kompensiert werden.

2. ...

3. Die schriftlichen Arbeiten sollen die Befähigung zur Integration des Unterrichtsstoffes in die eigene Berufspraxis anhand eines konkreten Praxisfalls im Sinne von § 1 Absatz 1 nachweisen.

4. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt über die Studienleitung und setzt die erfolgreiche Absolvierung der einzelnen Themenblöcke voraus. Die Masterarbeit muss ab Datum der Anmeldung nach maximal einem Jahr eingereicht sein. Nach Anmeldung der Masterarbeit ist ein Rückzug oder die Verlängerung der Abgabefrist um ein weiteres Jahr nur unter Angabe von triftigen Gründen zulässig. Über einen entsprechenden Antrag entscheidet die Studienleitung.

5. Die Begutachtung der Studienleistungen obliegt der Studienleitung. Für die Studienleistungen werden die Wertungen «bestanden» oder «nicht bestanden» erteilt. Die Masterarbeit wird zudem benotet. Die Masterarbeit gilt auch dann als nicht bestanden, wenn die Bearbeitungsfrist überschritten wurde.

6. Nicht bestandene Studienleistungen können einmal wiederholt werden. Das gilt auch für die Masterarbeit. Für die Wiederholung der Masterarbeit gilt eine Bearbeitungszeit von maximal 6 Monaten ab Kenntnis des Nichtbestehens. Die Masterarbeit gilt als endgültig nicht bestanden, wenn die Wiederholung als nicht bestanden bewertet oder die Bearbeitungszeit der Wiederholung überschritten wurde.

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