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CH-LU
§ 3 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zulassung
Zulassung
§ 3 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zulassung
1. In den MAS Philosophie + Medizin kann aufgenommen werden, wer über ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium oder über eine vergleichbare Ausbildung verfügt. Höchstens 20 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer können mit Bachelorabschluss und Berufserfahrung «sur dossier» zugelassen werden.
2. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Zulassungsstelle der Universität.
3. Pro Kurs werden in der Regel 15 bis maximal 25 Teilnehmende zugelassen. Bei weniger als 15 zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern entscheidet die Studienleitung in Absprache mit der Dekanin oder dem Dekan über die Durchführung des Kurses.
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Gegenstand und Geltungsbereich
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