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CH-LU
§ 2 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Organisation
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Organisation
1. Der MAS Philosophie + Medizin wird im Auftrag der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät unter der Verantwortung eines ordentlichen Professors oder einer ordentlichen Professorin der Fakultät (wissenschaftliche Gesamtleitung) sowie eines Co-Leiters oder einer Co-Leiterin (operative Studienleitung) durchgeführt. Diese werden von der Fakultät eingesetzt und bilden gemeinsam die Studienleitung.
2. Zur Durchführung kann die Studienleitung Partnerschaften mit anderen Institutionen aus der akademischen Lehre und Forschung oder aus der medizinischen Weiterbildung eingehen.
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Gegenstand und Geltungsbereich
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