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542l CH-LU

§ 4 Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zulassung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zulassung

1. Voraussetzung für die Zulassung sind einschlägige Berufserfahrungen und ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium mit Bachelorabschluss. Daneben sind weitere Zulassungen «sur dossier» möglich.

2. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Zulassungsstelle der Universität.

3. Pro Kurs werden in der Regel 15 bis maximal 25 Teilnehmende zugelassen. Bei weniger als 15 zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern entscheidet die Studienleitung über die Durchführung des Kurses.

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