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§ 9 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Studienanteile

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§ 9 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Studienanteile

1. Bei der jeweiligen Partnerfakultät sind mindestens 40 Credits zu erwerben.

2. An der Heimuniversität sind mindestens zwei Masterseminare in Geschichte zu besuchen und zwei Masterseminararbeiten in Geschichte zu verfassen.

3. Der Erwerb der Studienanteile an der Universität Neuchâtel erfolgt nach deren Regelungen.

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