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§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Studienbeginn

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§ 7 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Studienbeginn

1. Der Studiengang kann zum Frühjahrs- oder zum Herbstsemester begonnen werden.

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