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§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Fakultätsversammlung

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§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Fakultätsversammlung

1. Die Fakultätsversammlung der KSF kann eine Wegleitung zu dieser Studien- und Prüfungsordnung erlassen.

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