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§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Rechtsverweis

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Rechtsverweis

1. Soweit diese Studienordnung keine besonderen Bestimmungen enthält, kommen die Bestimmungen der geltenden Studien- und Prüfungsordnung der KSF sinngemäss zur Anwendung.

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