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§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Diplom und Diplomzusatz

Masterverfahren und Studienabschluss
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§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Diplom und Diplomzusatz

1. Das Diplom bestätigt den erfolgreichen Abschluss des zweisprachigen MA Geschichte. Es enthält die genaue Bezeichnung des Studiengangs sowie den erworbenen Grad und die Gesamtnote. Auf die Zweisprachigkeit des Studienganges wird in einem Zusatz explizit hingewiesen.

2. Mit dem Diplom erhält die Absolventin oder der Absolvent ein Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält detaillierte Angaben zum absolvierten Studiengang und zu den in den Prüfungen und Arbeiten erzielten Einzelbewertungen.

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