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§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Masterverfahren

Masterverfahren und Studienabschluss
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§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Masterverfahren

1. Das Masterverfahren des zweisprachigen MA Geschichte wird - sofern im Folgenden nicht anders geregelt - nach den Bestimmungen der KSF durchgeführt.

2. Der Masterabschluss für den zweisprachigen MA Geschichte setzt sich zusammen aus der Teilnahme am Forschungskolloquium, einer angenommenen Masterarbeit und deren erfolgreicher mündlicher Verteidigung.

3. Die Begutachtung der Masterarbeit hat zwingend durch mindestens je ein habilitiertes Mitglied beider Kooperationspartner zu erfolgen.

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