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§ 10 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Erwerb und Anrechnung von Credits
Studienleistungen und Credits
§ 10 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Erwerb und Anrechnung von Credits
1. Für Studienleistungen, die während des Studiums im zweisprachigen MA Geschichte erbracht werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Institution, von der die Lehrveranstaltung angeboten wird.
2. Credits werden durch erfolgreich erbrachte Studienleistungen erworben.
3. Die im Rahmen des zweisprachigen MA Geschichte an der Partnerfakultät erbrachten Studienleistungen werden angerechnet.
4. Extern und/oder vorgängig erbrachte Studienleistungen können angerechnet werden. Es sind nur Studienleistungen anrechenbar, deren Erwerb nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegt. Darüber entscheidet die Studiengangsleitung.