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§ 1 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» - Studienangebot und Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» · Studienangebot und Geltungsbereich

1. Die Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern (nachfolgend KSF) bietet zusammen mit der Faculté des lettres et sciences humaines der Université de Neuchâtel einen zweisprachigen Masterstudiengang in Geschichte (nachfolgend zweisprachiger MA Geschichte) an.

2. Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die an der Universität Luzern im zweisprachigen MA Geschichte eingeschrieben sind. Die Universität Luzern gilt für sie als Heimuniversität im Sinn der Kooperationsvereinbarung der Universitäten Luzern und Neuchâtel über den zweisprachigen Masterstudiengang «Master of Arts in History at the Universities of Lucerne and Neuchâtel» vom 22. September 2010 (nachfolgend Kooperationsvereinbarung).

Studienangebot und Geltungsbereich § 2 Studien- und Prüfungsordnung für den «Zweisprachigen Master of Arts in Geschichte der Universitäten Luzern und Neuchâtel» →

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