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542h CH-LU

§ 4 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Fakultätsversammlung

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§ 4 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Fakultätsversammlung

1. Die Fakultätsversammlungen der KSF und der TF können je eine sie betreffende Wegleitung zu dieser Studien- und Prüfungsordnung erlassen.

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