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542h CH-LU

§ 19 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Übergangsbestimmung

Schlussbestimmungen
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§ 19 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Übergangsbestimmung

1. Die Änderungen in §§ 5, 6, 8 und 9 vom 1. August 2023 sind auf alle ab dem Herbstsemester 2023 neu eingeschriebenen Studierenden anwendbar. Die Änderungen in §§ 1, 3, 4 und 16 sind mit deren Inkrafttreten auch auf alle nach bisherigem Recht gemäss dieser Ordnung am MA RWP teilnehmenden Personen anwendbar.

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