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542h CH-LU

§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Masterprüfungsverfahren

Masterprüfungsverfahren und Studienabschluss
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§ 14 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Masterprüfungsverfahren

1. Das Masterverfahren des MA RWP wird - sofern nicht im Folgenden anders geregelt - von und nach den Bestimmungen der KSF durchgeführt.

2. Der Masterabschluss besteht im erfolgreichen Bestehen des Moduls Masterabschluss.

3. Zulassungsbedingungen, Anmeldeverfahren und Abläufe sind in der Wegleitung zum Masterverfahren der KSF geregelt.

4. Die Masterarbeit befasst sich mit einer Fragestellung aus dem Bereich von Religion und ihrer Wechselwirkung mit Wirtschaft und/oder Politik.

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