542h
CH-LU
§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Bewertungen
Studienleistungen
§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Bewertungen
1. Prüfungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet.
2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen
6: ausgezeichnet
5,5: sehr gut
5: gut
4,5: befriedigend
4: genügend
3: ungenügend
2: schwach
1: sehr schwach
3. Unbenotete Prüfungen werden mit den Prädikaten «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.