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542h CH-LU

§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Bewertungen

Studienleistungen
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§ 13 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Bewertungen

1. Prüfungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet.

2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

6: ausgezeichnet

5,5: sehr gut

5: gut

4,5: befriedigend

4: genügend

3: ungenügend

2: schwach

1: sehr schwach

3. Unbenotete Prüfungen werden mit den Prädikaten «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.

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