542h
CH-LU
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Wiederholung
Studienleistungen
§ 12 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Wiederholung
1. Ein nicht bestandenes Pflichtmodul kann einmal wiederholt werden.
2. Bestandene Module können nicht wiederholt werden.