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542h CH-LU

§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Leistungsnachweise

Studienleistungen
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§ 11 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Leistungsnachweise

1. Die Studierenden erhalten für erfolgreich erbrachte Studienleistungen einen Leistungsnachweis.

2. Leistungsnachweise enthalten den Titel der Lehrveranstaltung sowie die Anzahl der erworbenen Credits und das Ergebnis einer allfälligen Prüfung oder schriftlichen Arbeit.

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