542h
CH-LU
§ 10 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Erwerb von Credits
Studienleistungen
§ 10 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Erwerb von Credits
1. Für Leistungsnachweise, Prüfungen und Anzahl der Credits, die während des Studiums im Studiengang MA RWP erbracht werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Institution, von der die Lehrveranstaltung angeboten wird.
2. Credits werden durch erfolgreich erbrachte Studienleistungen erworben.
3. Die Studiengangsleitung entscheidet über die Anrechnung von auswärts erbrachten Studienleistungen sowie über deren Zuordnung zu den Modulen.
4. Die im Rahmen des MA RWP an den Partnerfakultäten erbrachten Studienleistungen werden angerechnet.
5. Es sind nur Studienleistungen anrechenbar, deren Erwerb nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegt.