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CH-LU
§ 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik - Wirtschaft - Politik - Studienangebot und Geltungsbereich
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Joint-Degree-Masterstudiengang Religion - Wirtschaft - Politik · Studienangebot und Geltungsbereich
1. Die Theologische Fakultät sowie die Kultur- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Luzern (nachfolgend TF bzw. KSF) bieten zusammen mit der Theologischen Fakultät der Universität Basel und der Theologischen Fakultät der Universität Zürich in Verbindung mit dem Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik (nachfolgend ZRWP) einen Joint-Degree-Masterstudiengang in Religion - Wirtschaft - Politik (nachfolgend MA RWP) an.
2. Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die an der Universität Luzern im MA RWP eingeschrieben sind.