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542f ECTS-PUNKTEPUNTIECTS CH-LU

§ 9 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy + Management an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (WBR UniLU MAS Philosophy + Management) - Master of Advanced Studies (MAS)

Abschlüsse und Zertifikate
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§ 9 WBR UniLU MAS Philosophy + Management · Master of Advanced Studies (MAS)

1. Die Studienleitung stellt den Studierenden ein Master-Diplom im Umfang von 60 ECTS-Punkten über die erfolgreiche Absolvierung des Studiengangs aus, wenn alle Voraussetzungen wie folgt erfüllt sind

a. * Abschluss von zwei Studienphasen im Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkten,

b. * Absolvierung der dritten Studienphase im Umfang von 10 ECTS-Punkten,

c. * Besuch eines MAS-Kurses mit Präsentation des eigenen MAS-Projekts (3 ECTS-Punkte),

d. bestandene mündliche Abschlussprüfung (2 ECTS-Punkte),

e. * bestandene MAS-Arbeit (15 ECTS-Punkte),

f. * Entrichtung aller Gebühren im Zusammenhang mit dem Studiengang.

2. Ein Diplomzusatz gibt Aufschluss über Inhalt und Umfang des Studiengangs und über die Themen der schriftlichen Arbeiten.

3. Die Erzielung mehrerer Abschlüsse, welche auf denselben ECTS-Punkten beruhen, ist nicht möglich. Beim Erwerb eines DAS oder eines MAS wird das zuvor ausgestellte Zertifikat oder Diplom aberkannt. Allfällige bereits ausgestellte Abschlussdokumente werden eingezogen.

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