Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
542f ECTS-PUNKTEPUNTIECTS CH-LU

§ 14 Reglement über den Master of Advanced Studies in Philosophy + Management an der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern (WBR UniLU MAS Philosophy + Management) - Titelumwandlung

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 14 WBR UniLU MAS Philosophy + Management · Titelumwandlung

1. Die unter bisherigem Recht erbrachten Leistungen und Abschlüsse können auf Antrag in die bolognakonforme Titelgebung überführt werden. Der Antrag ist an die Studienleitung zu richten. Sie prüft den Antrag und legt ihn dem Prüfungsausschuss der Fakultät zum Entscheid vor.

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