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CH-LU
§ 12 Promotionsordnung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern und Prüfungsordnung der Graduate School of Humanities and Social Sciences at the University of Lucerne - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen
Promotion
§ 12 Promotionsordnung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern und Prüfungsordnung der Graduate School of Humanities and Social Sciences at the University of Lucerne · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen
1. Zur Wertung der Dissertation und zum Bestehen der Disputation muss mindestens die Note 4 erzielt werden.
2. Eine in der Gesamtbeurteilung als ungenügend beurteilte Dissertation kann innert einer vom Prüfungsausschuss festgelegten Frist überarbeitet und erneut eingereicht werden. Wird die überarbeitete Fassung erneut als ungenügend bewertet, ist die Arbeit endgültig abgelehnt.
3. Eine abgelehnte Arbeit bleibt mit allen Gutachten bei den Akten des Dekanats.
4. Bei Nichtbestehen der Disputation kann diese einmal wiederholt werden.
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Grundsatz
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