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§ 10 Promotionsordnung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern und Prüfungsordnung der Graduate School of Humanities and Social Sciences at the University of Lucerne - Disputation

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§ 10 Promotionsordnung der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern und Prüfungsordnung der Graduate School of Humanities and Social Sciences at the University of Lucerne · Disputation

1. Die Disputation besteht aus einem fakultätsöffentlichen Vortrag der oder des Promovierenden und einer anschliessenden Diskussion über die fachlichen und methodischen Probleme sowie die Hauptergebnisse der Dissertation. Dabei sollen die Ergebnisse der Dissertation prägnant dargestellt, in grössere systematische und historische Zusammenhänge eingeordnet und methodisch reflektiert werden.

2. Die Disputation findet in Anwesenheit der Erstgutachterin oder des Erstgutachters und der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters statt und wird von der Dekanin oder dem Dekan geleitet. Die Dekanin oder der Dekan kann sich von der Prodekanin oder dem Prodekan sowie der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vertreten lassen.

3. Im Anschluss an die Disputation entscheiden Erstgutachterin oder Erstgutachter, Zweitgutachterin oder Zweitgutachter und Dekanin oder Dekan über Bestehen und Note der Disputation. Anschliessend werden der oder dem Promovierenden die Bewertung der Disputation und das Gesamtprädikat der Promotion mitgeteilt.

4. Erscheint die oder der Promovierende unentschuldigt nicht zur Disputation oder bricht sie oder er die Disputation ohne triftigen Grund ab, gilt diese als nicht bestanden.

5. Über die Noten der Dissertation und der Disputation sowie über das Gesamtergebnis der Promotion stellt die Dekanin oder der Dekan der oder dem Promovierenden eine vorläufige Bescheinigung aus.

6. Ein Ablehnungsentscheid ist zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.

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