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542a CH-LU

§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Verliehene Grade

Allgemeine Bestimmungen
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§ 6 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Verliehene Grade

1. Die Fakultät verleiht die Grade

a. Bachelor of Arts (BA) der Universität Luzern für den Abschluss eines Bachelorstudiengangs,

b. Master of Arts (MA) der Universität Luzern für den Abschluss eines Masterstudiengangs.

2. Die verliehenen Grade werden jeweils durch die Angabe der belegten Studienfächer oder der thematischen Ausrichtung des Studiengangs spezifiziert.

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