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542a CH-LU

§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Mobilität

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Mobilität

1. Während des Bachelor- und Masterstudiums können Studierende ein oder zwei Semester an einer anderen universitären Hochschule absolvieren. Eine Anrechnung der auswärtig erbrachten Credits an den jeweiligen Studiengang der Fakultät ist (z.B. mittels Learning Agreement) möglich.

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