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542a CH-LU

§ 48 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Abschlusszeugnis und Zeugniszusatz

Studienabschluss
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§ 48 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Abschlusszeugnis und Zeugniszusatz

1. Studierende anderer Fakultäten und Universitäten erhalten beim erfolgreichen Abschluss eines Minors an der Fakultät ein Abschlusszeugnis.

2. Das Abschlusszeugnis enthält die Bezeichnung des Faches und die Gesamtnote und wird von der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet.

3. Mit dem Abschlusszeugnis erhält die Absolventin oder der Absolvent einen Zeugniszusatz ausgestellt. Dieser enthält detaillierte Angaben zum absolvierten Studiengang sowie zu den in den Prüfungen, den Seminarveranstaltungen und den schriftlichen Arbeiten erzielten Einzelbewertungen.

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