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542a CH-LU

§ 47 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Diplom und Diplomzusatz

Studienabschluss
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§ 47 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Diplom und Diplomzusatz

1. Das Diplom bestätigt den erfolgreichen Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiengangs der Fakultät. Es enthält die genaue Bezeichnung des Studiengangs sowie den erworbenen Grad, die Gesamtnote und das entsprechende Prädikat.

2. Das Diplom wird von der Dekanin oder dem Dekan unterzeichnet.

3. Mit dem Diplom erhält die Absolventin oder der Absolvent einen Diplomzusatz ausgestellt. Dieser enthält detaillierte Angaben zum absolvierten Studium und zu den in den Prüfungen, den Seminarveranstaltungen und den Arbeiten erzielten Einzelbewertungen.

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