§ 46 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zusammensetzung der Gesamtnoten von Bachelor- und Masterabschluss
§ 46 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zusammensetzung der Gesamtnoten von Bachelor- und Masterabschluss
1. Bachelorabschluss
a. * Bei den Fächerstudiengängen sowie dem integrierten Studiengang Kulturwissenschaften errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. sechs benotete Seminararbeiten, jeweils einfach gewichtet: 6/20
2. Bachelorarbeit, zehnfach gewichtet: 10/20
3. mündliche Bachelorprüfung, zweifach gewichtet: 2/20
4. * schriftliche oder zweite mündliche Bachelorprüfung, zweifach gewichtet: 2/20
abis. * Beim integrierten Studiengang Philosophy, Politics and Economics errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. * fünf benotete Seminararbeiten, jeweils einfach gewichtet: 5/20
2. * Bachelorarbeit, elffach gewichtet: 11/20
3. * mündliche Bachelorprüfung, zweifach gewichtet: 2/20
4. * schriftliche oder zweite mündliche Bachelorprüfung, zweifach gewichtet: 2/20
ater * Beim integrierten Studiengang Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. vier benotete Seminararbeiten, jeweils einfach gewichtet: 4/20
2. eine benotete Seminararbeit zum Forschungsseminar, zweifach gewichtet: 2/20
3. der Durchschnitt aller benoteten Pflichtvorlesungen, zweifach gewichtet: 2/20
4. Bachelorarbeit, achtfach gewichtet: 8/20
5. mündliche Bachelorprüfung (Verteidigung), zweifach gewichtet: 2/20
6. schriftliche Bachelorprüfung, zweifach gewichtet: 2/20
b. Sind extern erbrachte Studienleistungen anzurechnen, legt der Prüfungsausschuss die Zusammensetzung der Gesamtnote fest.
bbis. * Wird bei einem Fächerstudiengang der Major mit einem externen Minor ergänzt, so errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. vier benotete Seminararbeiten, jeweils einfach gewichtet: 4/20
2. Bachelorarbeit, zehnfach gewichtet: 10/20
3. mündliche Bachelorprüfung, zweifach gewichtet: 2/20
4. Note externer Minor, vierfach gewichtet: 4/20
bter. * Wird nur der Minor im Umfang von 60 Credits an der Fakultät studiert, so errechnet sich die Note für das Abschlusszeugnis wie folgt
1. zwei benotete Seminararbeiten, jeweils einfach gewichtet: 2/4
2. schriftliche Bachelorprüfung, zweifach gewichtet: 2/4
bquater. * Wird nur der Minor im Umfang von 30 Credits an der Fakultät studiert, so errechnet sich die Note für das Abschlusszeugnis nach dem Durchschnitt der nach Credits gewichteten erbrachten benoteten Studienleistungen.
2. Masterabschluss
a. Bei den Fächerstudiengängen errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. zwei benotete Masterseminararbeiten im Major, jeweils zweifach gewichtet: 4/21
2. eine benotete Masterseminararbeit im Minor, einfach gewichtet: 1/21
3. Masterarbeit, zehnfach gewichtet: 10/21
4. mündliche Masterprüfung im Major, vierfach gewichtet: 4/21
5. schriftliche Masterprüfung im Minor, zweifach gewichtet: 2/21
b. * Beim integrierten Studiengang Gesellschafts- und Kommunikationswissenschaften errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils zweifach gewichtet: 4/20
2. eine benotete Forschungsarbeit, zweifach gewichtet: 2/20
3. Masterarbeit, zehnfach gewichtet: 10/20
4. * mündliche Masterprüfung (Verteidigung), vierfach gewichtet: 4/20
bbis. * ...
bter. * Beim integrierten Studiengang Global Studies errechnet sich die Gesamtnote wie folgt, je nach Schwerpunktfächern und den Angaben auf dem Anmeldeformular zum Masterabschlussverfahren
1. Beide Schwerpunktfächer sind Fächer der KSF
1.1. zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils dreifach gewichtet: 6/20
1.2. eine benotete Forschungsarbeit, zweifach gewichtet: 2⁄20
1.3. Masterarbeit, achtfach gewichtet: 8⁄20
1.4. mündliche Masterprüfung, vierfach gewichtet: 4⁄20
2. Masterarbeit im Schwerpunktfach Rechtswissenschaft
2.1. zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils dreifach gewichtet: 6/20
2.2. eine benotete Forschungsarbeit, zweifach gewichtet: 2/20
2.3. Masterarbeit, vierfach gewichtet: 4/20
2.4. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geleistete Veranstaltungen, vierfach gewichtet: 4/20
2.5 mündliche Masterprüfung, vierfach gewichtet: 4/20
3. Masterprüfung im Schwerpunktfach Rechtswissenschaft
3.1. zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils dreifach gewichtet: 6/20
3.2. eine benotete Forschungsarbeit, zweifach gewichtet: 2/20
3.3. Masterarbeit, achtfach gewichtet: 8/20
3.4. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät geleistete Veranstaltungen, vierfach gewichtet: 4/20
c. Beim integrierten Studiengang Kulturwissenschaften errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. * drei benotete Masterseminararbeiten, jeweils zweifach gewichtet: 6/20
2. Masterarbeit, zehnfach gewichtet: 10/20
3. mündliche Masterprüfung, vierfach gewichtet: 4/20
d. * ...
dbis. * Beim integrierten Studiengang Philosophy, Politics and Economics errechnet sich die Gesamtnote, je nach Wahl der Fächerkombination im Vertiefungsmodul und des gesetzten Schwerpunktes, wie folgt
1. * Philosophie und Politikwissenschaft (Variante 1 gemäss Wegleitung KSF)
1.1. * zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils dreifach gewichtet: 6/12
1.2. * Masterarbeit, fünffach gewichtet: 5/12
1.3. * Verteidigung der Masterarbeit, einfach gewichtet: 1/12
2. * Philosophie oder Politikwissenschaft als Schwerpunktfach und Ökonomie (Varianten 2 und 3 gemäss Wegleitung KSF)
2.1. * zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils einfach gewichtet: 2/12
2.2. * alle an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erbrachten benoteten Studienleistungen, nach Credits gewichteter Durchschnitt, vierfach gewichtet: 4/12
2.3. * Masterarbeit, fünffach gewichtet: 5/12
2.4. * Verteidigung der Masterarbeit, einfach gewichtet: 1/12
3. * Ökonomie als Schwerpunktfach und Philosophie oder Politikwissenschaft (gemäss Wegleitung WF)
3.1. * zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils einfach gewichtet: 2/12
3.2. * alle an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erbrachten benoteten Studienleistungen, nach Credits gewichteter Durchschnitt, sechsfach gewichtet: 6/12
3.3. * schriftliche Masterarbeit, vierfach gewichtet: 4/12
4. * ...
dter. * Beim integrierten Studiengang Lucerne Master in Computational Social Sciences (LUMACSS) errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils dreifach gewichtet: 6/20
2. Masterarbeit, zehnfach gewichtet: 10/20
3. mündliche Masterprüfung (Verteidigung), vierfach gewichtet: 4/20
dquater. * Beim integrierten Studiengang Climate Politics, Economics and Law errechnet sich die Gesamtnote nach dem Durchschnitt der nach Credits gewichteten erbrachten benoteten Studienleistungen der folgenden Teile, wobei die Berechnung des Notenschnitts exakt erfolgt. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet
1. alle im Grundlagenteil erbrachten benoteten Studienleistungen
2. alle im Vertiefungsteil erbrachten benoteten Studienleistungen
3. Masterarbeit
4. bei Vertiefung Politikwissenschaft Verteidigung der Masterarbeit
e. * Bei Joint-Degree- und Double-Degree-Studiengängen wird die Zusammensetzung der Gesamtnote in den jeweiligen Verordnungen festgelegt.
ebis. * Wird bei einem Fächerstudiengang der Major mit einem externen Minor ergänzt, so errechnet sich die Gesamtnote wie folgt
1. zwei benotete Masterseminararbeiten, jeweils zweifach gewichtet: 4/21
2. Masterarbeit, zehnfach gewichtet: 10/21
3. mündliche Masterprüfung, vierfach gewichtet: 4/21
4. Note externer Minor, dreifach gewichtet: 3/21
eter. * Wird nur der Minor im Umfang von 30 Credits an der Fakultät studiert, so errechnet sich die Note für das Abschlusszeugnis wie folgt
1. eine benotete Masterseminararbeit, einfach gewichtet: 1/3
2. schriftliche Masterprüfung, zweifach gewichtet: 2/3
f. Sind extern erbrachte Studienleistungen anzurechnen, legt der Prüfungsausschuss die Zusammensetzung der Gesamtnote fest.