542a
CH-LU
§ 44 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Beisitzerinnen und Beisitzer
Bachelor- und Masterverfahren
§ 44 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Beisitzerinnen und Beisitzer
1. Mündliche Prüfungen finden in Anwesenheit einer Beisitzerin oder eines Beisitzers mit kultur- oder sozialwissenschaftlichem Studienabschluss oder höherer Qualifikation statt.
2. Der Verlauf der mündlichen Bachelor- und Masterprüfungen wird von Beisitzerinnen und Beisitzern in einem Protokoll festgehalten.
3. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind vor der Festlegung der Prüfungsnoten anzuhören.
← § 43 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
Studienangebot und Studiendauer
§ 45 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern →