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542a CH-LU

§ 43 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Prüferinnen und Prüfer

Bachelor- und Masterverfahren
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§ 43 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Prüferinnen und Prüfer

1. Bachelor- und Masterprüfungen werden durch Professorinnen und Professoren oder durch Dozentinnen und Dozenten der Fakultät mit Promotion oder höherer Qualifikation abgenommen.

2. Andere Dozentinnen und Dozenten können in begründeten Fällen von der Dekanin oder vom Dekan zur Abnahme und Bewertung von Bachelor- und Masterprüfungen ermächtigt werden.

3. Die Prüferinnen und Prüfer setzen die Prüfungsnoten fest. Bei mündlichen Prüfungen sprechen sie sich mit den Beisitzerinnen oder Beisitzern ab.

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