542a
CH-LU
§ 41 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Masterverfahren
Bachelor- und Masterverfahren
§ 41 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Masterverfahren
1. Funktion: Das Masterverfahren bildet den Abschluss des Masterstudiums. Es gibt Auskunft darüber, ob alle für den Masterabschluss notwendigen inhaltlichen Kenntnisse, methodischen Fähigkeiten sowie generischen Kompetenzen erworben worden sind.
2. Prüfungsmodalitäten: Das Masterverfahren in den Fächerstudiengängen besteht aus einer schriftlichen Masterarbeit, der mündlichen Masterprüfung und der schriftlichen Masterprüfung. Die Prüfungsbestandteile für integrierte, Joint-Degree- und Double-Degree-Studiengänge sind in den Wegleitungen geregelt. Zulassungsbedingungen, Anmeldeverfahren, Abläufe und die detaillierten Prüfungsleistungen sind in den Wegleitungen geregelt.
← § 40 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern
Studienangebot und Studiendauer
§ 42 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern →