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542a CH-LU

§ 41 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Masterverfahren

Bachelor- und Masterverfahren
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§ 41 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Masterverfahren

1. Funktion: Das Masterverfahren bildet den Abschluss des Masterstudiums. Es gibt Auskunft darüber, ob alle für den Masterabschluss notwendigen inhaltlichen Kenntnisse, methodischen Fähigkeiten sowie generischen Kompetenzen erworben worden sind.

2. Prüfungsmodalitäten: Das Masterverfahren in den Fächerstudiengängen besteht aus einer schriftlichen Masterarbeit, der mündlichen Masterprüfung und der schriftlichen Masterprüfung. Die Prüfungsbestandteile für integrierte, Joint-Degree- und Double-Degree-Studiengänge sind in den Wegleitungen geregelt. Zulassungsbedingungen, Anmeldeverfahren, Abläufe und die detaillierten Prüfungsleistungen sind in den Wegleitungen geregelt.

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