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542a CH-LU

§ 40 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bachelorverfahren

Bachelor- und Masterverfahren
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§ 40 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bachelorverfahren

1. Funktion: Das Bachelorverfahren bildet den Abschluss des Bachelorstudiums. Es gibt Auskunft darüber, ob alle für den Bachelorabschluss notwendigen inhaltlichen Kenntnisse, methodischen Fähigkeiten sowie generischen Kompetenzen erworben worden sind.

2. Prüfungsmodalitäten: Das Bachelorverfahren besteht aus einer schriftlichen Bachelorarbeit, der mündlichen Bachelorprüfung und der schriftlichen Bachelorprüfung. Die Prüfungsbestandteile für integrierte Studiengänge können in den Wegleitungen abweichend geregelt werden. Zulassungsbedingungen, Anmeldeverfahren, Abläufe und die detaillierten Prüfungsleistungen sind in den Wegleitungen geregelt.

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