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§ 39 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Orientierungsgespräch
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 39 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Orientierungsgespräch
1. Funktion: Das Orientierungsgespräch bildet den Abschluss des Grundstudiums auf Bachelorstufe und soll die Studierenden hinsichtlich ihrer Eignung zum Studium orientieren.
2. Modalitäten
a. Das Orientierungsgespräch findet in den Fächerstudiengängen im Major statt.
b. * Die Modalitäten des Orientierungsgespräches für die integrierten Studiengänge sind in den Wegleitungen geregelt.
c. Organisation und Überprüfung der Orientierungsgespräche regeln die einzelnen Seminare bzw. Studiengangleitungen.
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Studienangebot und Studiendauer
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