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§ 37 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Schriftliche Arbeiten
Studienleistungen, Credits und Prüfungen
§ 37 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Schriftliche Arbeiten
1. Eine nicht bestandene schriftliche Arbeit kann innerhalb von sechs Monaten überarbeitet und erneut eingereicht werden. Wird die überarbeitete Fassung erneut nicht bestanden, ist die Arbeit endgültig nicht bestanden.
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Studienangebot und Studiendauer
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