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542a CH-LU

§ 34 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen von Lehrveranstaltungen

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 34 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bestehen, Nichtbestehen und Wiederholen von Lehrveranstaltungen

1. Bestandene Vorlesungsprüfungen oder Seminarveranstaltungen können nicht wiederholt werden.

2. Bei Nichtbestehen des ersten Versuchs einer Vorlesungsprüfung muss die Kandidatin oder der Kandidat zum nächstmöglichen Termin zu einer Wiederholungsprüfung (zweiter Versuch) antreten. Es besteht kein Anspruch auf eine unmittelbare Wiederholung. Wird auch der zweite Versuch mit einer Note kleiner als 4 bewertet, gilt die Vorlesung als nicht bestanden. Eine Wiederholung der gleichen Vorlesung ist möglich, sofern diese zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal angeboten wird und nicht der in § 35 beschriebene Sachverhalt eines Studienausschlusses vorliegt. Falls sie nicht angeboten wird, kann sie durch eine äquivalente Vorlesung, d. h. im Sinne der jeweiligen Wegleitungen, ersetzt werden.

3. Eine Wiederholung einer nicht bestandenen Seminarveranstaltung ist möglich, sofern diese zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal angeboten wird. Falls sie nicht angeboten wird, kann sie durch eine äquivalente Seminarveranstaltung, d. h. im Sinne der jeweiligen Wegleitungen, ersetzt werden.

4. Für die Leistungserbringung von Studienleistungen anderer Fakultäten gelten die Regelungen derjenigen Fakultät, welche die Lehrveranstaltung anbietet.

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