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542a CH-LU

§ 32 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Bewertungen

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 32 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Bewertungen

1. Prüfungen, benotete Seminarveranstaltungen und schriftliche Arbeiten werden mit Noten von 6 bis 1 in ganzen oder halben Noten bewertet. Bei benoteten Seminarveranstaltungen ist eine Gesamtnote für die erbrachten Leistungen zu vergeben.

2. Den einzelnen Noten entsprechen die folgenden Wertungen

6: ausgezeichnet

5,5: sehr gut

5: gut

4,5: befriedigend

4: genügend

3: ungenügend

2: schwach

1: sehr schwach

3. Unbenotete Studienleistungen werden mit den Prädikaten «bestanden» oder «nicht bestanden» bewertet.

4. Benotete Studienleistungen (inklusive Prüfungen und Abschlussarbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterverfahren) sind bestanden, wenn mindestens die Note 4 erreicht wurde.

5. Studierende können auf Antrag eine Wertung (Note) auch für Leistungen im Rahmen eines unbenoteten Seminars erhalten. Der Antrag ist zu Semesterbeginn bei der Lehrperson zu stellen.

6. Studierenden steht ein Einsichtsrecht in die Prüfungsakten zu.

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