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542a CH-LU

§ 31 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Leistungsnachweise

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 31 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Leistungsnachweise

1. Alle Studierenden erhalten für die erbrachten Studienleistungen einen Leistungsnachweis.

2. Leistungsnachweise enthalten den Titel der Lehrveranstaltung oder die Bezeichnung der Studienleistung sowie die Anzahl der erworbenen Credits und das Ergebnis (Note bzw. Prädikat). Die erfolgreiche Teilnahme an unbenoteten Lehrveranstaltungen wird mit «Bestätigte Teilnahme» nachgewiesen.

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