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542a CH-LU

§ 30 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Zuteilung von Credits

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 30 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Zuteilung von Credits

1. Den einzelnen Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Abschlussarbeiten werden wie folgt Credits zugeteilt

a. * Vorlesung mit benoteter Prüfung: 2 Credits. Bei geringerem Umfang des Arbeitsaufwands kann 1 Credit zugeteilt werden.

b. * Kolloquialvorlesung mit benoteter Prüfung: 3 Credits

c. * Benotetes oder unbenotetes Proseminar / Hauptseminar / Methodenseminar / Masterseminar: 4 Credits

d. * Proseminararbeit: 4 Credits, Hauptseminararbeit: 6 Credits, Methodenseminararbeit: 4 Credits, Masterseminararbeit: 6 Credits

e. Die Credit-Zuteilung für andere Arten von Lehrveranstaltungen und Studienleistungen (z.B. Kolloquien, Übungen, Sprachkurse, Exkursionen) wird an geeigneter Stelle bekannt gegeben oder (z.B. im Fall von Praktika und des Besuchs von Fachtagungen) in Absprache mit der betreffenden Fachprofessorin oder dem betreffenden Fachprofessor geklärt.

f. Der Besuch von Fachtagungen und Vortragsreihen wird einer Vorlesung gleichgesetzt, sofern eine entsprechende Bestätigung der Äquivalenz des Aufwands durch eine Dozentin oder einen Dozenten erfolgt.

g. Bachelorarbeit: 25 Credits

h. * Masterarbeit, Masterarbeit mit Verteidigung: 30 Credits

hbis. * Verteidigung der Masterarbeit: 5 Credits

i. Mündliche Bachelorprüfung: 5 Credits

j. Schriftliche Bachelorprüfung: 5 Credits

k. Mündliche Masterprüfung: 10 Credits

l. Schriftliche Masterprüfung: 5 Credits

2. Diese Zuteilung gilt für alle Studiengänge der Fakultät, sofern sie nicht in eigenen Verordnungen geregelt sind. Die Credit-Zuteilung kann bei einzelnen Studienleistungen (Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Abschlussarbeiten) abweichen und ist in den Wegleitungen geregelt.

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