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542a CH-LU

§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Ergänzende Nebenfachstudien

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Ergänzende Nebenfachstudien

1. Zur Ergänzung von Bachelor- und Masterstudienprogrammen anderer Fakultäten können an der Fakultät Nebenfachstudien (Minor) in einzelnen Fächern absolviert werden.

2. Auf Bachelorebene kann ein Minor 30 oder 60 Credits umfassen, auf Masterebene 30 Credits.

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