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542a CH-LU

§ 29 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Erwerb von Credits

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 29 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Erwerb von Credits

1. Credits werden aufgrund erfolgreich erbrachter Studienleistungen erworben, insbesondere durch

a. schriftliche oder mündliche Prüfungen,

b. aktive Teilnahme in den Lehrveranstaltungen mit Leistungskontrolle z.B. durch Referate, Protokolle, Essays sowie

c. schriftliche Arbeiten.

2. Die Studiengangleitung entscheidet über die Anrechnung von auswärts erbrachten Studienleistungen.

3. ...

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