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542a CH-LU

§ 28 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern - Berechnung der Studienleistungen in Credits

Studienleistungen, Credits und Prüfungen
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§ 28 Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern · Berechnung der Studienleistungen in Credits

1. Die Fakultät berechnet die Studienleistungen in Credits gemäss dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

2. Die Studienprogramme beruhen auf Studienleistungen von 30 Credits für die einzelnen Semester (bei Vollzeitstudium).

3. Einem Credit entspricht eine Studienleistung von 25 bis 30 Stunden.

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